UNESCO-Verfassung tritt in Kraft
Nach den erforderlichen Annahmen erlangt das Gründungsdokument der UNESCO Rechtskraft.
Am 4. November 1946 trat die UNESCO-Verfassung in Kraft, nachdem die notwendigen Bedingungen für ihre Annahme durch die Staaten erfüllt waren. Dies war ein anderes Ereignis als die Verabschiedung des Dokuments am 16. November 1945 in London.
Mit dem Inkrafttreten erhielt die internationale Organisation eine formale Rechtsgrundlage für ihre Arbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Wissensaustausch. Sie wurde Teil des breiteren Nachkriegssystems internationaler Zusammenarbeit.
Die Gründer gingen davon aus, dass Unwissenheit, Vorurteile und gegenseitiges Misstrauen Konflikte begünstigen; dauerhafter Frieden brauche daher Institutionen, die kulturelle und bildungspolitische Verbindungen stärken.
Die Unterscheidung zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten ist für historische Genauigkeit wesentlich: Erstere bezeichnet die Einigung auf den Text, Letzteres den rechtlichen Beginn seiner Geltung.
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